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Füllen Sie dieses Formular bitte möglichst vollständig online oder als Druckversion aus.

Sollten Ihnen manche Angaben nicht bekannt oder gerade nicht zur Hand sein, können diese von Ihnen nachgereicht werden.

Ihre Angaben werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt.

Mit Ihren Angaben erstellen wir für Sie einen Entwurf Ihres Scheidungsantrages und ermitteln die voraussichtlichen Scheidungskosten für Sie.

Dies ist völlig kostenlos und unverbindlich. Sie verpflichten sich zu nichts.

Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Scheidung beauftragen wollen oder nicht.

Scheidungsformular

online übermitteln durch Betätigen Button "Senden" am Ende des Formulars

oder per Fax:
0871/4306822

oder per Post:
Anwaltskanzlei Segl
Seligenthaler Str. 18
84034 Landshut

Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Scheidungsformulars?
Kontaktieren Sie uns einfach! Wir helfen Ihnen gerne!

Scheidungsformular


Die mit einem * versehenen Angaben sind erforderlich.

In der rechten Spalte finden Sie jeweils konkrete Hinweise und Hilfestellungen für das Ausfüllen des Formulars.

1. Antragsteller*:
7. Geburtsdatum Ehefrau:
13. Geburtsdatum Ehemann:
14. Datum der Heirat:
17. Sind gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden?:
20. Wie erfolgte die Trennung?*:
22. Besteht ein notarieller Ehe-/Scheidungsfolgenvertrag?:
23. Wenn ja, was wurde in dem notariellen Vertrag geregelt?:
24. Wird Ihr Ehepartner der Scheidung voraussichtlich zustimmen?:
25. Soll eine Regelung zum nachehelichen Ehegattenunterhalt getroffen werden:
26. Soll eine Regelung zum Kindesunterhalt getroffen werden:
27. Ist schon ein Verfahren in einer Familensache (z.B. Trennungsunterhalt etc.) bei einem Gericht anhängig?:
35. Ich habe noch Rückfragen, bitte rufen Sie mich unter der oben angegebenen Telefonnummer an :

Hinweise zum Ausfüllen des Formulars







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Es ist auch bei einer einvernehmlichen Scheidung erforderlich, dass entweder der Ehemann oder die Ehefrau den Scheidungsantrag stellt. Wer dies ist, ist in der Regel unerheblich.
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Sollte Ihnen die derzeitge
Adresse Ihres Ehepartners nicht bekannt sein, vermerken Sie bitte unter Anschrift "unbekannt" und dahinter eventuell die letzte bekannte Adresse.
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Eine ungefähre Angabe ist ausreichend. Sollte Ihnen die
Höhe des Einkommens des Ehepartners überhaupt nicht bekannt sein, vermerken Sie bitte "unbekannt".
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Was ist die
Heiratsregisternummer? Und wo finde ich die Heiratsregisternummer?
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Trennung von "Tisch und Bett" bedeutet, dass die Ehepartner zwar in der gemeinsamen Ehewohnung leben; sie schlafen aber getrennt und wirtschaften (essen, einkaufen, waschen) auch getrennt voneinander. Bei Zweifeln bitte bei uns nachfragen.
Bin ich schon getrennt, obwohl ich mit meinem Ehepartner noch zusammenwohne?
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Damit Sie geschieden werden können, ist eine
Zustimmung des Ehepartners nicht erforderlich.
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Im Rahmen der Scheidung ist es zwar möglich, aber für die Scheidung an sich
nicht erforderlich, dass die Eheleute eine (gerichtliche) Regelung über den Unterhalt, das Vermögen etc. treffen.
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Scheidungsantrag online über das Scheidungsformular bei uns beauftragen

Durch Übermittlung des obigen Scheidungsformulars an unsere Kanzlei ist es für Sie auf einfachem und unbürokratischen Weg möglich, Ihren Scheidungsantrag erstellen zu lassen. Nachdem das Scheidungsformular bei uns eingetroffen ist, erstellen wir umgehend den Entwurf für Ihren Scheidungsantrag. Wir erstellen zudem einen Voranschlag über Ihre Scheidungskosten. Den Scheidungsantrag erstellen wir aus den von Ihnen übermittelten Daten aus dem Scheidungsformular.

Das Scheidungsformular ist unverbindlich und kostenlos

Wenn Sie uns im Anschluss daran die Vollmacht an uns zurück übermitteln, beauftragen Sie uns erst Ihren Scheidungsantrag bei dem für Ihre Scheidung zuständigen Gericht einzureichen. Mit dem Übermitteln des Scheidungsformulars gehen Sie keine Verpflichtung ein.
Sollten Sie mit einer Frage im Scheidungsformular nicht zurecht kommen oder sich nicht sicher sein, was in Ihrem Fall dort einzutragen ist, kontaktieren Sie uns einfach. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Scheidungsformulars.

Sie erhalten nach Senden des Scheidungsformulars Ihren unverbindlichen Scheidungsantrag (im Entwurf), einen Kostenvoranschlag, sowie eine Vollmacht von uns zugesandt.



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