Scheidungsformular - Scheidungsantrag - Scheidung PDF - Scheidung einreichen - Scheiden lassen - Scheidung Online | Scheidung einfach und unkomliziert

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Scheidungsformular - Scheidungsantrag - Scheidung PDF - Scheidung einreichen - Scheiden lassen

Füllen Sie dieses Scheidungsformular bitte möglichst ganz online oder in der Druckversion aus.

Sollten Sie manche Fragen gerade nicht beantworten können oder deren Antwort nicht wissen, können Sie diese auch später machen.

Ihre Daten werden natürlich nicht an Dritte weitergegeben. Wir sind zur anwaltlichen Schweigepflicht verpflichtet.

Mit Ihren Daten erstellen wir den Entwurf Ihres Scheidungsantrages und schicken Ihnen einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Kosten der Scheidung.

Dies ist für Sie absolut kostenlos
und unverbindlich.

Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Scheidung beauftragen wollen oder nicht.


Scheidungsformular

online übermitteln durch Betätigen Button "Senden" am Ende des Formulars

oder per Fax
:
0871/4306822

oder per Post
:
Anwaltskanzlei Segl
Stethaimerstr. 28
84034 Landshut


Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Scheidungsformulars?
Kontaktieren Sie uns einfach! Wir helfen Ihnen gerne!


Scheidungsformular


Die mit * versehenen Angaben sind erforderlich.

In der rechten Spalte finden Sie jeweils konkrete Hinweise und Hilfestellungen für das Ausfüllen des Formulars







Hilfestellungen und Erklärungen zum Ausfüllen des Scheidungsformulars


Ehefrau
Ehemann
















durch Auszug der Ehefrau
durch Auszug des Ehemannes
wir leben getrennt von "Tisch und Bett"* in der Ehewohnung

nein, die Ehe blieb kinderlos
ja, wir haben gemeinsame, minderjährige Kinder
wir haben keine gemeinsamen Kinder
wir haben gemeinsame Kinder, die aber alle volljährig sind


Ja
Nein
ich weiß nicht

 Ausschluss Versorgungsausgleich
 Verzicht nachehelicher Unterhalt
 Ausschluss Zugewinn
 ich weiß nicht genau

Ja, bitte informieren Sie mich
Nein
Es besteht bereits eine Regelung

Ja, bitte informieren Sie mich
Nein
Es besteht bereits eine Regelung

Nein
Ja, und zwar ...







Ja, bitte rufen Sie mich an
Nein, ich brauche keinen Rückruf

_____________________________________________________________________________________________________________

Es ist auch bei einer einvernehmlichen Scheidung erforderlich, dass entweder der Ehemann oder die Ehefrau den Scheidungsantrag stellt. Wer dies ist, ist in der Regel unerheblich.
_____________________________________________________________________________________________________________




Sollte Ihnen die derzeitge Adresse Ihres Ehepartners nicht bekannt sein, vermerken Sie bitte unter Anschrift "unbekannt" und dahinter bitte die eventuell letzte bekannte Adresse ein.
_____________________________________________________________________________________________________________

Eine ungefähre Angabe ist vorerst ausreichend.Sollte Ihnen die Höhe des Einkommens des Ehepartners überhaupt nicht bekannt sein, lassen Sie diesen Punkt bitte frei.
_____________________________________________________________________________________________________________






















____________________________________________________________________________________________________________

Was ist die Heiratsregisternummer? Und wo finde ich die Heiratsregisternummer?
_____________________________________________________________________________________________________________




_____________________________________________________________________________________________________________

*Trennung von "Tisch und Bett" bedeutet, dass die Ehepartner zwar in der gemeinsamen Ehewohnung leben; sie schlafen aber getrennt und wirtschaften (essen, einkaufen, waschen) auch getrennt voneinander. Bei Zweifeln bitte bei uns nachfragen.

Bin ich schon getrennt, obwohl ich mit meinem Ehepartner noch zusammenwohne?
_____________________________________________________________________________________________________________


















_____________________________________________________________________________________________________________

Im Rahmen der Scheidung ist es nicht notwendig, dass die Eheleute eine gerichtliche Regelung über den Unterhalt, etc. treffen.
Es ist möglich, eine notarielle Vereinbarung vor der Scheidung zu treffen. Nach der Scheidung ist es auch ohne Notar möglich, Vereinbarungen zu treffen.
_______________________________________________________________________________________________________________________________

































___________________________________________________________________________________________________________________________

Durch das Betätigen des Buttons Senden übermitteln Sie uns Ihre Angaben. Aus diesen fertigen wir Ihnen einen Entwurf Ihres Scheidungsantrags und einen Kostenvoranschlag für die Scheidung. Dies ist völlig unverbindlich und kostenlos. Sie verpflichten sich hierdurch zu nichts.
__________________________________________________________________________________________________________________________

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Wir unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise in unserer Datenschutzerkläung.
_____________________________________________________________________________________________________________________________






Besuchen Sie auch das Scheidungsformular auf meiner neuen Homepage http://scheidung-online-kanzlei/scheidungsformular.html

 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü