Hauptmenü:
Sie können sich hier unverbindlich und kostenlos die voraussichtlich entstehenden Kosten Ihrer Scheidung sofort und online nach den gesetzlichen Gebührentabellen berechnen lassen.
Geben Sie bitte Ihre Daten in das unten stehende Formular ein. Sie erhalten Ihr individuelles Ergebnis sofort nach der Eingabe.
Monatl. Nettoeinkommen Ehemann |
eing_mann |
|
Monatl. Nettoeinkommen Ehefrau |
eing_frau |
|
Anzahl minderjährige und unterhaltspflichtige Kinder |
eing_kinder |
|
Vermögen (Immobilien, Aktien etc.) |
eing_vermoegen |
|
Anzahl der Versorgungsanwartschaften (gesetzl. oder priv. Rentenversicherung, Betriebsrente) |
eing_va |
|
Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch notariellen Vertrag oder Ehedauer weniger als 3 Jahre |
|
|
Die hier dargestellten Beträge stellen einen Richtwert dar, mit welchen Kosten Sie für Ihre Scheidung ungefähr zu rechnen haben.
Eine absolut verbindliche Berechnung kann nicht erfolgen, da letztlich das Gericht über die Höhe der Kosten entscheidet.
Die Berechnung erfolgt aber auf Grund der aktuellen gesetzlichen Gebührentabellen, an die auch die Gerichte gebunden sind.
Nicht alle Familienrichter fragen für die Berechnung des Gegenstandswertes nach dem Wert des Vermögens der Eheleute.
* Manchmal nehmen die Gerichte eine Kürzung des Streitwertes bei einer einvernehmlichen Scheidung (der Bemessungsgrundlage für die Kosten) um ca. 20 -
** Der Betrag entspricht Ihrem hälftigen Anteil an den Gerichtskosten. Damit das Gericht tätig wird, müssen aber bei diesem als Vorschuss die gesamten Gerichtskosten eingezahlt werden. Bei Abschluss des Verfahrens werden die Gerichtskosten auf die Eheleute hälftig aufgeteilt.
mit Reduzierung* |
ohne Reduzierung* |
|
Gerichtsgebühren** |
ausg__ger__red |
ausg__ger |
Anwaltsgebühren |
ausg__ra__red |
ausg__ra |
Gesamt |
ausg__ges__red |
ausg__ges |