Zugewinnausgleich bedeutet einen Vermögensausgleich zwischen den Eheleuten über das jeweils von Ihnen erwirtschaftete Vermögen während der Ehezeit.
Das Zugewinnausgleichsverfahren kann im Rahmen der Scheidung (oder bis 3 Jahre danach) durchgeführt werden. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich.
Nur wenn eine der Parteien dies beantragt, wird dieser durchgeführt.
Die Voraussetzungen der Berechnung sind im Gesetz geregelt und vor allem vom Einzefall abhängig.
Sollten Sie Fragen zu dem Thema haben, kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gerne.