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Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung

Sie verfügen nur über ein niedriges oder über kein monatliches Einkommen?
Oder Sie haben relativ hohe monatliche Verbindlichkeiten zu tragen?

Dann besteht die Möglichkeit, dass wir
Verfahrenskostenhilfe für Ihre Scheidung bei Gericht beantragen.

Wird diese vom Gericht bewilligt, ist es möglich, dass für Sie die
Scheidung kostenlos ist oder Sie die Scheidungskosten in Raten bezahlen können.

Zur Beantragung müssen Sie das notwendige
Formular für die Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung vollständig ausfüllen und unterschrieben (2. Seite ganz unten) an unsere Kanzlei übermitteln. Vergessen Sie bitte nicht die notwendigen Belege für die Verfahrenskostenhilfe bei der Scheidung beizufügen.


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