Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung
Sie verfügen nur über ein niedriges oder über kein monatliches Einkommen?
Oder Sie haben relativ hohe monatliche Verbindlichkeiten zu tragen?
Dann besteht die Möglichkeit, dass wir Verfahrenskostenhilfe für Ihre Scheidung bei Gericht beantragen.
Wird diese vom Gericht bewilligt, ist es möglich, dass für Sie die Scheidung kostenlos ist oder Sie die Scheidungskosten in Raten bezahlen können.
Zur Beantragung müssen Sie das notwendige Formular für die Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung vollständig ausfüllen und unterschrieben (2. Seite ganz unten) an unsere Kanzlei übermitteln. Vergessen Sie bitte nicht die notwendigen Belege für die Verfahrenskostenhilfe bei der Scheidung beizufügen.