Scheidungskosten
Über die Höhe und den Umfang der zu erwartenden und tatsächlichen Scheidungskosten besteht oftmals eine große Unsicherheit unter den Ehepartnern.
Oftmals ist diese so groß, dass die Ehepartner, den Schritt einer Scheidung lange Jahre vor sich herschieben, weil sie fürchten, dass die Scheidungskosten ihre finanziellen Möglichkeiten sprengen.
Was viele nicht wissen. Das Scheidungsverfahren an sich ist oftmals nicht so teuer, wie manche Ehepartner vermuten.
Scheidungskosten - was gehört dazu?
Man muss an dieser Stelle die Unterscheidung treffen, zwischen dem bloßen gerichtlichen Scheidungsverfahren (eventuell mit Versorgungsausgleich) an sich und einem Scheidungsverfahren mit weiteren Folgesachen, wie zB Unterhalt, Zugewinn etc.
Vorab ist wichtig zu wissen, dass es nicht nötig ist, um geschieden zu werden, Regelungen über Unterhalt, Zugewinn, Vermögen, Kinder etc zu treffen. Weder gerichtlich, noch außergerichtlich. Dies ist zwar möglich und manchmal auch sinnvoll und notwendig, ist aber nicht Voraussetzung für die Scheidung.
Im Folgenden werden unter Scheidungskosten die Kosten des "bloßen" gerichtlichen Scheidungsverfahrens (eventuell mit Versorgungsausgleich) erläutert.
Das was ein Scheidungsverfahren insgesamt oftmals teuer macht, ist, wenn andere Angelegenheiten (Unterhalt, Zugewinn, Vermögen etc.) von Anwälten und/oder Gericht geklärt werden müssen.
Scheidungskosten - wie setzen sie sich zusammen?
Die Scheidungskosten setzen sich aus Anwaltskosten und Gerichtskosten zusammen. Die Kosten der Scheidung beim Anwalt setzen sich zusammen aus der so genannten Verfahrensgebühr. Diese entsteht für das Einreichen des schriftlichen Scheidungsantrags beim Familiengericht. Und aus der so genannten Terminsgebühr. Diese entsteht für die Wahrnehmung des Scheidungstermins. Hinzu kommt eine Auslagenpauschale und derzeit 19 % Mehrwertsteuer.
Scheidungskosten - wie errechnen sie sich?
Die Scheidungskosten werden aus dem so genannten Gegenstandswert bzw Verfahrenswert errechnet. Dieser wird nach gesetzlichen Regelungen vom Gericht festgesetzt. Danach berechnen sich dann schließlich Anwalts- und Gerichtskosten.
Der Verfahrenswert errechnet sich hauptsächlich aus den Einkommensverhältnissen der Ehepartner. Das bedeutet, ganz wesentlich ist, was beide Ehepartner monatlich netto verdienen.
Daneben spielen weitere Kriterien eine Rolle für die Höhe der Kosten der Scheidung: z.B. wie viele minderjährige unterhaltspflichtige Kinder haben die Ehepartner, welches Vermögen besitzen sie, wieviele Rentenanwartschaften werden im Scheidungsverfahren ausgeglichen?
Scheidungskosten - wer muss sie tragen?
Die Anwaltskosten trägt derjenige Ehepartner, der den Anwalt mit der Scheidung beauftragt. Es ist aber möglich, dass die Ehepartner untereinander vereinbaren, dass sie sich die Kosten eines Anwalts für die Scheidung teilen.
Die Gerichtskosten werden nach dem Scheidungsverfahren hälftig auf die Ehepartner aufgeteilt. Derjenige, der die Scheidung beantragt, muss die gesamten Gerichtskosten vorstrecken (außer er erhält Verfahrenskostenhilfe). Ansonsten wird das Gericht nicht tätig.
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